
Satzung
Satzung
des Angelvereins
"Freie Angler Köriser Hafen 1927 e.V."


.jpg)




​
In der vorliegenden Satzung wird darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu benennen.
Die männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für beide Geschlechter.
​
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
-
Der Verein führt den Namen "Freie Angler Köriser Hafen 1927 e.V.".
-
Er ist im Vereinsregister unter der Nummer VR5110 beim Amtsgericht Potsdam eingetragen.
-
Der Sitz des Angelvereins ist in Groß Köris, OT Klein Köris, Chausseestrasse 58.
-
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben
-
Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Wahrung der biologichen Vielfalt.
-
Die Erhaltung einer lebensfähigen Natur, insbesondere die Mitwirkung bei der Erhaltung und Pflege gesunder Gewässer und der damit verbundenen Ökosysteme.
-
Die Förderung des Verständnisses in allen Fragen des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes.
-
Die Ausübung und Förderung des waid- und hegegerechten Angelns sowie die Unterstützung von Mitgliedern bei der Erhaltung und Schafffung von Möglichkeiten zur Ausübung des Angelns.
-
Die Förderung der Vereinsjugend und des Castingsports.
-
Die Kontaktpflege durch Veranstaltungen aller Art.
-
Der Verein wahrt politische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völkern und Ethnien gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz relegiöser und weltanschaulicher Neutralität.
§ 3 Grundsätze, Gemeinnützigkeit
-
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke".
-
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
-
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
§ 4 Mitgliedschaft
-
Mitglied im Verein kann jede (natürliche) Person werden.
-
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrages muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.
-
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
-
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
-
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn er schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereines in schwerwiegender Weise schädigt bzw. wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen.
-
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Vereinsmitglieder, die sich in besonderer Weise um die Belange des Vereins verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern und/ oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind vom Vereinsbeitrag befreit.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
-
Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an den gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied (ab 14 Jahre) hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
-
Die Mitglieder sind verpflichtet:
-
Das Angeln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der festgelegten Bedingungen auszuüben.
-
Im Geschäftsjahr mindestens 6 unentgeltliche Arbeitsstunden zu erbringen,​ ersatzweise ist ein finanzieller Ausgleich dafür zu leisten.
-
Die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich abzuführen.
-
Änderungen von Namen, Anschriften usw. dem Vorstand umgehend mitzuteilen.
-
Das Angelgelände und die Einrichtungen sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.
-
Sportliche Fairness zu wahren, kameradschaftlich und hilfsbereit zu handeln.​
-
§ 6 Organe des Vereins
-
Der Verein hat zwei Organe: die Mitgliederversammlung (§32 ff. BGB) und den Vorstand (§26 ff. BGB). Der Vorstand vertritt den Verein rechtlich und ist verantwortlich für die Verwaltung, während die Mitgliederversammlung das höchste Entscheidungsorgan ist.
-
Die Mitgliederversammlung wird mindestens 2x/ Jahr durch den Vorstand einberufen.
-
Die Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Mitglieder anwesend sind. Für Beschlüsse gilt die einfache Stimmenmehrheit.
-
Über die Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt. Die Protokolle werden auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung verlesen und durch die Anwesenden bestätigt.
-
Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt Anträge für die Mitgliederversammlung einzubringen. Diese sind zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
-
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem 1. Schriftführer
- dem 1. Schatzmeister
Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die Vertretung des Vereins und Führung seiner Geschäfte. Der Verein wird von mindestens zwei vorgenannten Vorständen gemeinsam vertreten. -
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
- dem 1. und 2. Sportwart
- dem 1. und 2. Jugendwart
- dem 1. und 2. Hafenmeister
- dem 2. Schriftführer und dem 2. Schatzmeister
- dem Gewässerwart -
Der ​Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand.
-
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für vier Jahre gewählt.
-
Für das Ändern einer Satzung sind drei Schritte vorgesehen:
- Verkündung der Satzungsänderung in der Einladung zur Mitgliederversammlung.
- Diskussion und Beschluss über die Satzungsänderungen auf der Mitgliederversammlung.Der Beschluss muss mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen werden.
- Eintragung in das Vereinsregister (Anmeldung beim Amtsgericht) seiten des Vorstands.
§ 7 Finanzen und Kassenprüfung
-
Der Verein finanziert sich aus: Beiträgen, Zuwendungen, Spenden, Sammlungen Einnahmen aus vereinseigenen Anlagen und gemeinnützigen Veranstaltungen.
-
Die Beiträge summieren die Verbandsbeiträge (Festlegung durch Kreisangelverband) und dem Vereinsbeitrag (Festlegung durch Mitgliederversammlung).
-
Über die Höhe der Beiträge sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mittel desVereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden
-
Der Verein ist Eigentümer des Grundstückes sowie der baulichen Anlagen.
-
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von jeweils vier Jahren mit einfacher Mehrheit eine unabhängige Revisionskommission. Diese hat u.a. folgende Aufgaben:
- Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben.
- Prüfung der Finanzen.
- Prüfung der Vorstand- und Vereinsarbeit.
Der Kassenprüfbericht ist Grundlage für die Entlastung des Vorstandes und ggf. anderer Organe des Vereins und wird halbjährlich erstellt. Elementare Pflicht der Kassenprüfer ist es, der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten mitzuteilen.
§ 8 Haftung
-
Die Mitglieder des Vorstandes und die Kassenprüfer haften dem Verein und seinen Mitgliedern gegenüber nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
§ 9 Auflösung des Vereins
-
Gemäß §41 BGB kann eine Vereinsauflösung nur als ein Mehrheitsbeschluss mit mindestens 75% der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder entschieden werden.
-
Wird mit der Auflösung eine Verschmelzung mit einem gleichartigen anderen Verein angestrebt, wobei die ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über.
-
In der unter §9, Ziffer 1. genannten Mitgliederversammlung wird auch darüber entschieden, in welcher Form das Vereinsvermögen übertragen wird (vorrangig gemeinnützig).
-
Diese Satzung tritt auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.03.2025 in Kraft und ersetzt gleichzeitig die bestehende Satzung vom 27.04.2019.
​
​
Der geschäftsführende Vorstand:
Frank Förster 1. Vorsitzende (kommissarisch)
Heiko Bohnhorst 1. Schriftführer
Klaus Effland 1. Schatzmeister